Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
Gültig für alle Angebote und Dienstleistungen der VowConnect GbR
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Inanspruchnahme der Vermittlungs- und Beratungsleistungen der VowConnect GbR, Mohnweg 37, 12524 Berlin (nachfolgend „VowConnect“), durch Verbraucherinnen und Verbraucher (nachfolgend „Kunden“).
(2) VowConnect unterstützt Kunden bei der Suche und Auswahl geeigneter Dienstleister für Hochzeiten und vergleichbare Veranstaltungen. Art und Umfang der geschuldeten Leistung richten sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket.
(3) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs kommt ein Vertrag über das gewählte Leistungspaket zwischen dem Kunden und VowConnect zustande.
2. Gegenstand der Leistungen von VowConnect
(1) VowConnect ermittelt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Angaben, Wünsche, Vorstellungen und Rahmenbedingungen potenziell passende Dienstleister und unterstützt – abhängig vom gebuchten Leistungspaket – bei deren Auswahl und Vermittlung.
(2) Die von VowConnect vorgeschlagenen Dienstleister werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen ausgewählt.
(3) VowConnect schuldet keinen bestimmten Vermittlungs- oder Buchungserfolg. Insbesondere besteht keine Garantie dafür, dass
ein vorgeschlagener Dienstleister tatsächlich gebucht wird,
ein Dienstleister zum gewünschten Termin verfügbar ist,
zwischen Kunde und Dienstleister ein Vertrag zustande kommt oder
ein vorgeschlagener Dienstleister den subjektiven Vorstellungen des Kunden vollständig entspricht.
(4) Die Empfehlungen von VowConnect stellen eine individuelle Vorauswahl potenziell geeigneter Dienstleister dar. Die Entscheidung über Kontaktaufnahme, Auswahl und Buchung eines Dienstleisters trifft der Kunde eigenverantwortlich.
(5) VowConnect wird nicht Vertragspartei des Vertrags über die jeweilige Hochzeitsdienstleistung. Ein solcher Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
3. VowConnect Quick Match
(1) Das Leistungspaket VowConnect Quick Match richtet sich an Kunden, deren Planung bereits weitgehend feststeht und die gezielt Unterstützung bei der Suche nach einzelnen Dienstleistern wünschen.
(2) Im Paket enthalten sind bis zu zwei Dienstleisterkategorien aus dem von VowConnect angebotenen Portfolio.
(3) Für jede gebuchte Dienstleisterkategorie stellt VowConnect dem Kunden grundsätzlich bis zu zwei individuell ausgewählte Matches zur Verfügung.
(4) Ein „Match“ bezeichnet einen von VowConnect auf Grundlage der Angaben des Kunden als potenziell passend ausgewählten Dienstleister. Ein Match stellt keine Garantie für einen Vertragsschluss oder dafür dar, dass der Dienstleister sämtlichen Vorstellungen des Kunden entspricht.
(5) Die Abstimmung und Bedarfsermittlung erfolgt grundsätzlich über WhatsApp bzw. über die von VowConnect hierfür vorgesehenen Kommunikationswege.
(6) Zusätzliche Dienstleisterkategorien können – sofern von VowConnect angeboten – gegen ein zusätzliches Entgelt hinzugebucht werden. Für zusätzlich gebuchte Kategorien gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für die im Quick Match enthaltenen Kategorien.
(7) Der Leistungszeitraum des Quick Match beträgt 60 Tage ab Buchung. Nicht innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommene Leistungen können nach Ablauf des Leistungszeitraums grundsätzlich nicht mehr eingefordert werden.
(8) VowConnect schuldet im Rahmen des Quick Match keine unbegrenzte Anzahl weiterer Alternativvorschläge. Die Leistung ist auf die vereinbarte Anzahl von Matches je gebuchter Kategorie begrenzt.
(9) Wird ein zunächst ausgewählter Dienstleister vor Vorstellung gegenüber dem Kunden als nicht verfügbar festgestellt, gilt dieser nicht als bereitgestelltes Match. VowConnect bemüht sich in diesem Fall um die Auswahl eines anderen geeigneten Dienstleisters im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
4. VowConnect Signature Match
(1) Das Leistungspaket VowConnect Signature Match richtet sich an Kunden, die neben der Vermittlung von Dienstleistern eine individuellere Beratung und Begleitung bei der Zusammenstellung ihres Dienstleister-Teams wünschen.
(2) Das Signature Match umfasst insbesondere:
eine individuelle Bedarfsermittlung,
einen Fragebogen zu den Vorstellungen und Rahmenbedingungen der Hochzeit,
einen persönlichen Beratungstermin per Zoom von grundsätzlich ca. 60 Minuten,
die individuelle Recherche und Vorauswahl geeigneter Dienstleister,
die Zusammenstellung persönlicher Matches sowie
weitere Beratungs- und Vermittlungsunterstützung innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums.
(3) Im Signature Match können innerhalb des Leistungszeitraums alle von VowConnect angebotenen Dienstleisterkategorien berücksichtigt werden, soweit diese für die Veranstaltung des Kunden relevant sind.
(4) Die Bezeichnung „unbegrenzte Dienstleisterkategorien“ bedeutet, dass die Anzahl der Kategorien innerhalb des von VowConnect angebotenen Portfolios nicht auf eine bestimmte Zahl begrenzt ist. Sie begründet keinen Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl von Dienstleistervorschlägen innerhalb einer einzelnen Kategorie.
(5) VowConnect stellt für die jeweils gewünschten Kategorien eine angemessene, individuell kuratierte Auswahl potenziell passender Dienstleister zusammen. Ziel der Leistung ist eine qualifizierte Vorauswahl und nicht die Bereitstellung einer beliebig großen Anzahl von Alternativvorschlägen.
(6) Sofern keiner der vorgeschlagenen Dienstleister für den Kunden in Betracht kommt, kann VowConnect innerhalb des Leistungszeitraums weitere Vorschläge unterbreiten. Ein Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl weiterer Vorschläge besteht nicht.
(7) Der Leistungs- und Begleitzeitraum des Signature Match beträgt sechs Monate ab Buchung. Innerhalb dieses Zeitraums erfolgen sowohl die initiale Bedarfsermittlung und Zusammenstellung der Matches als auch eine gegebenenfalls erforderliche weitere Beratungs- und Vermittlungsunterstützung.
(8) Nicht innerhalb des sechsmonatigen Leistungszeitraums in Anspruch genommene Leistungen können nach dessen Ablauf grundsätzlich nicht mehr eingefordert werden.
(1) Der Kunde/die Kundin übermittelt der Agentur seine Vorstellungen und Wünsche zur geplanten Hochzeit.
(2) Die Agentur schlägt passende Dienstleister vor und leitet deren Angebote an den Kunden weiter.
(3) Kommt es zur Buchung, wird der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister geschlossen. Die Agentur begleitet die Kommunikation bis zur verbindlichen Buchung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Voraussetzung für eine möglichst passende Auswahl von Dienstleistern ist, dass der Kunde VowConnect die für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitteilt.
Hierzu können insbesondere gehören:
Hochzeitsdatum,
Veranstaltungsort bzw. Location,
Art und Umfang der Veranstaltung,
gewünschte Dienstleisterkategorien,
Budgetvorstellungen,
persönliche Wünsche und Präferenzen sowie
weitere für die Auswahl relevante Rahmenbedingungen.
(2) Ändern sich wesentliche Angaben während des Leistungszeitraums, soll der Kunde VowConnect hierüber zeitnah informieren.
(3) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Angaben oder Rückmeldungen des Kunden fehlen oder verspätet erfolgen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von VowConnect.
(4) Der Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums wird durch verzögerte oder ausbleibende Mitwirkung des Kunden grundsätzlich nicht gehemmt.
6. Auswahl, Verfügbarkeit und Vorstellung von Dienstleistern
(1) VowConnect wählt potenzielle Dienstleister anhand der vom Kunden angegebenen Wünsche und Rahmenbedingungen sowie der VowConnect zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen aus.
(2) VowConnect kann potenzielle Dienstleister vor der Vorstellung gegenüber dem Kunden kontaktieren, um insbesondere deren grundsätzliche Verfügbarkeit für das Hochzeitsdatum und den Veranstaltungsort zu prüfen.
(3) Die Verfügbarkeit eines Dienstleisters zum Zeitpunkt einer Anfrage stellt keine verbindliche Reservierung dar. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann VowConnect nicht gewährleisten, dass ein Dienstleister zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin verfügbar ist.
(4) Die verbindliche Buchung und gegebenenfalls Reservierung eines Dienstleisters erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister.
7. Vertragsschluss mit vermittelten Dienstleistern
(1) Entscheidet sich der Kunde für einen von VowConnect vorgeschlagenen Dienstleister, erfolgt der weitere Vertragsschluss über die eigentliche Hochzeitsdienstleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dienstleister.
(2) VowConnect ist weder Vertragspartei noch Erfüllungsgehilfe des jeweiligen Dienstleisters.
(3) Preise, Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich nach der zwischen Kunde und Dienstleister getroffenen Vereinbarung.
(4) Stornierungen oder Änderungen einer gebuchten Dienstleistung sind unmittelbar mit dem jeweiligen Dienstleister zu klären.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Leistungspakete gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website von VowConnect ausgewiesenen Preise.
(2) Der Preis für das VowConnect Quick Match beträgt derzeit 29,90 Euro.
(3) Der Preis für das VowConnect Signature Match beträgt derzeit 149,90 Euro.
(4) Zusätzliche Dienstleisterkategorien können im Rahmen des Quick Match für derzeit 24,90 Euro je weiterer Kategorie hinzugebucht werden. Die Hinzubuchung erfolgt innerhalb des laufenden 60-tägigen Leistungszeitraums und verlängert diesen nicht.
(5) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden.
(6) Soweit nicht anders angegeben, ist der Gesamtpreis unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(7) Eine vom jeweiligen Dienstleister gegebenenfalls an VowConnect gezahlte Vermittlungsprovision betrifft das Vertragsverhältnis zwischen VowConnect und dem Dienstleister und ändert den zwischen Kunde und VowConnect vereinbarten Paketpreis nicht.
9. Kein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Paket beschriebene Beratungs-, Auswahl- und Vermittlungsleistung von VowConnect, nicht der erfolgreiche Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und einem Dienstleister.
(2) Entscheidet sich der Kunde gegen die von VowConnect vorgeschlagenen Dienstleister oder kommt aus anderen Gründen keine Buchung eines Dienstleisters zustande, begründet dies allein keinen Anspruch auf Rückerstattung des Paketpreises.
(3) Dies gilt nicht, soweit VowConnect die nach dem gebuchten Paket geschuldeten eigenen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt oder dem Kunden gesetzliche Rechte zustehen.
10. Haftung und Verantwortlichkeit
(1) VowConnect bemüht sich um eine sorgfältige und an den Angaben des Kunden orientierte Auswahl geeigneter Dienstleister.
(2) VowConnect übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche Durchführung der vom Kunden bei einem vermittelten Dienstleister gebuchten Leistungen. Insbesondere liegt die Verantwortung für Qualität, Umfang, Pünktlichkeit und vertragsgemäße Durchführung der jeweiligen Dienstleistung beim jeweiligen Dienstleister.
(3) VowConnect haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von VowConnect oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) VowConnect haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
11. Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Verbrauchern steht bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellt wird.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann VowConnect bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der gebuchten Leistung beginnen.
(3) Zum Beginn der Leistung können – abhängig vom gebuchten Paket und dem jeweiligen Bearbeitungsstand – insbesondere die Bedarfsermittlung, Auswertung der Kundenangaben, individuelle Beratung, Recherche und Auswahl geeigneter Dienstleister sowie Verfügbarkeitsanfragen gehören.
(4) Widerruft der Kunde den Vertrag nach ausdrücklich gewünschtem vorzeitigem Leistungsbeginn, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der gebuchten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
12. Datenschutz
(1) VowConnect verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung der gebuchten Leistungen und des Vermittlungsprozesses.
(2) Im Rahmen der Prüfung potenziell geeigneter Dienstleister können die hierfür erforderlichen Informationen an in Betracht kommende Dienstleister übermittelt werden, soweit dies zur Prüfung der Verfügbarkeit und Eignung für die konkrete Veranstaltung erforderlich ist.
(3) Entscheidet sich der Kunde für eine Kontaktaufnahme mit einem vorgeschlagenen Dienstleister, können die hierfür erforderlichen Kontakt- und Veranstaltungsdaten an diesen Dienstleister übermittelt werden.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von VowConnect.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

